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Neuwert

Bei Totalverlust des Fahrzeugs, Ersatz des Fahrzeugs durch ein Fahrzeug gleichen Typs. Im Fall des Totalschadens, gemäß Sachverständigengutachten, nach einem Unfall, Diebstahl oder Feuer erstattet die Gesellschaft: 

  • innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung des Fahrzeugs, die Differenz zwischen Katalogpreis und dem Verkehrswert des geschädigten Fahrzeugs am Tag des Schadens, festgestellt von einem Sachverständigen*
  • vom 25. bis einschließlich 60. Monat: 30% des Verkehrswertes des Fahrzeugs am Schadenstag, festegestellt von einem Sachverständigen.

*Wurde dem Versicherten ein Rabatt beim Kauf seines geschädigten Fahrzeugs gewährt, wird die Neuwertentschädigung, unabhängig vom Kaufpreis des neuen Fahrzeuges, im gleichen Verhältnis gekürzt.